Amtliche Meldung

Bischofsheim – Infos aus der Stadtratssitzung vom 09.08.2022

Aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 09.08.2022

TOP 1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

Der Stadtrat hat dem Nachtragsauftrag des Forstbetriebs Werner Hohmann aus Ehrenberg zum Harvestereinsatz einschließlich Rückung für Kalamitätsfichten im Umfang von ca. 34.000 €  zugestimmt.

TOP 2 Bauangelegenheiten

Der Stadtrat hat für den Antrag zur Errichtung eines Carports auf dem Anwesen Rainweg 3 die notwendigen Befreiungen nach § 31 BauGB erteilt.

TOP 3 Information über erteilte Zustimmungen in Bauangelegenheiten

Der Antrag auf Errichtung eines unterirdischen Gastanklagerraums auf dem Anwesen Wochenendsiedlung 6 wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3 Satz 6 BayBO behandelt.

Für den Antrag auf Neuanbringung einer Haus-Madonna an der Südost-Fassade des Anwesens Kirchplatz 2 wurde die Zustimmung nach Art. 6 BayDSchG erteilt.

TOP 4 Änderung der Hundesteuersatzung

Seit einiger Zeit besteht die akute Gefahr des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Bayern. Essentielle Voraussetzung für eine effektive und nachhaltig wirksame ASP-Bekämpfung ist das Auffinden und Entfernen infizierter Wildschweinkadaver (sogenannte Fallwildsuche) im Ausbruchsgebiet. Hierdurch kann die Unterbrechung des Infektionszyklus und damit die Verhinderung einer weiteren Verschleppung der ASP von Tier zu Tier bestmöglich sichergestellt werden. In Bayern ist deshalb das Ausbildungsprogramm „Bayerische ASP-Kadaver-Suchhundestaffel“ ins Leben gerufen worden. Mit bestandener Prüfung wird das ASPKadaver-Suchhundegespann in einer zentral am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verwalteten Liste als Mitglied der Bayerischen Kadaver-Suchhundestaffel geführt. Im ASP-Seuchenfall sind die Mitglieder der Bereitschaftsstaffel verpflichtet, im Rahmen staatlicher ASP-Bekämpfungsmaßnahmen auf Anfrage bayernweit bei der behördlich angeordneten Fallwildsuche unterstützend tätig zu werden. Die Fallkonstellation ist mit der Situation vergleichbar, die dem Befreiungstatbestand der Rettungshunde zugrunde liegt. Nach der Hundesteuersatzung ist das Halten von Hunden steuerfrei, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen. Deshalb wurde das steuerfreie Halten von Hunden als sogenannter ASP-Kadaver-Suchhund in die Hundesteuersatzung aufgenommen. Auf die Änderungssatzung in dieser Ausgabe des Bischofsheimer Boten unter der Rubrik amtliche Bekanntmachungen wird verwiesen.

TOP 5 Verschiedenes
  • Zweiter Bürgermeister Bauer teilt mit, dass das Ferienprogramm am 05.08.2022 gestartet ist und weist auf die Veröffentlichung der verschiedenen Angebote im Bischofsheimer Boten hin.
  • Bauer informiert außerdem, dass ab dem 12. August alle zwei Wochen freitags um 10 Uhr Führungen zur Mühlentechnik in der Braunsmühle stattfinden. Die Anmeldung erfolgt über die Tourist-Information Bischofsheim, Telefon 09772-910150.Stadtrat 08.2022.
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.